VGH München: Haltungsuntersagung, Aufhebung eines sog. Negativzeugnis, Abgrenzung von Zweitbescheid und wiederholender Verfügung, Schreiben als teilweiser Änderungsbescheid und teilweise wiederholende Verfügung, Unstatthaftigkeit der Anfechtungsklage bei wiederholender Verfügung, Bestandskraft, Wiederholende Verfügung, Zweitbescheid, Anfechtungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Zwangsmittelandrohung, Verwaltungsakt
Beschluss vom 28.09.2026 – 10 ZB 26.486